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Freie Tage vom Arbeitgeber für die Hochzeit

Das Obligationenrecht sorgt dafür, dass Beschäftigte bei Hochzeiten, Geburten, etc. der Arbeit fernbleiben dürfen, ohne Sanktionen zu befürchten. Das Gesetz legt allerdings nicht fest, wie viel Freizeit zur Verfügung gestellt werden muss. Grosse Firmen regeln diesen Punkt in ihren Einzelarbeitsverträgen oder Betriebsreglementen. Auch Gesamtarbeitsverträge enthalten meistens eine Liste der Absenzgründe und der damit verbundenen Freizeit.

Gesetzlich ist nicht geregelt, ob eine Lohnfortzahlungspflicht besteht. Wer aus den oben erwähnten Gründen Anspruch auf freie Tage hat, kann aber nicht unbedingt auch einen Lohnanspruch geltend machen.

Die Rechtssprechung sieht vor, dass dem Arbeitnehmer etwa folgende Arbeitstage frei zu geben sind:

Bei eigener Heirat: 2 Tage

Bei Geburt eines Kindes des Arbeitnehmers: 1 Tag

Bei Heirat eines Kindes des Arbeitnehmers, zur Teilnahme an der Trauung: 1 Tag

(Die Betriebsreglemente können zusätzliche bezahlte freie Tage gewähren.)

Bei Unklarheit reden Sie am besten mit Ihrem Arbeitgeber und einigen sich auf eine Lösung. 

 
     
   

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