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Bewilligungen, Versicherungen
Es gilt folgende Regel: jedes Abbrennen von Feuerwerk ausserhalb des Nationalfeiertages (1. August) und des Silvesters gilt als Ruhestörung und ist somit bewilligungspflichtig. Rechtzeitiges Nachfragen bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung ist angebracht und erspart Ihnen manchen Ärger. Feuerwerkskörper der Kategorie IV dürfen von Personen über 18 Jahren gezündet werden. Hierfür benötigen Sie keine besondere Ausbildung oder Prüfung. Prüfen Sie, zu Ihrer eigenen Sicherheit, vor dem Zünden, Ihren Versicherungsschutz als Veranstalter, bzw. beauftragen Sie einen Spezialisten mit dem Feuerwerk.
Transport
Da Feuerwerk zur Sprengstoff-Gruppe gehört, muss es von einer bestimmten Menge an als Gefahrgut transportiert werden.
Lagerung
Die Feuerwerkskörper müssen trocken gelagert werden. Ausserdem sollten Sie es ausser Reichweite und getrennt von anderen Waren aufbewahren. Zur Sicherheit erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde oder der Sicherheitspolizei. In der Nähe von Feuerwerkskörpern gilt absolutes Rauchverbot.
Abbrennplatz/Absperrung
Als oberstes Gebot gilt es einen Platz zu finden, wo keine Personen oder Tiere gefährdet werden können. Bitte beachten Sie unbedingt die Sicherheitsabstände zu Gebäuden. Sperren Sie den Abbrenn- oder Feuerplatz grossräumig ab und lassen Sie das Feuerwerk nie unbeaufsichtigt. Der Verantortliche muss sich vor dem Abfeuern davon überzeugen, dass sich niemand in der Gefahrenzone befindet. Im Zweifelsfall lieber auf das Feuerwerk verzichten.
Bodenbeschaffenheit
Beachten Sie, dass der Grund fest, nicht brennbar und eben sein muss. Es darf kein Feuerwerk auf weichem oder schiefen Untergrund angezündet werden. Bei grosser Trockenheit dürfen keine Feuerwerke abgefeuert werden. Beachten Sie hier die Meldungen im Radio oder Fernsehen resp. befolgen Sie allfällige Weisungen der Behörden.
Standfestigkeit
Die Feuerwerkskörper müssen so befestigt werden, dass sie stabil stehen und nicht umkippen können. An einem eingeschlagegnen Pfahl kann der Feuerwerkskörper mit einem nicht brennbaren Material (z.B. Draht) angebracht werden. Oder graben Sie den Artikel ein. Der Feuerwerkskörper darf nicht eingedrückt werden. Verwenden Sie immer die vorgeschriebenen oder empfohlenen Abschussvorrichtungen. Fragen Sie zur Sicherheit den Lieferanten oder Händler.
Anzündmittel
Streichhölzer, Feuerzeuge oder gar Raucherwaren sind für das Anzünden der Lunten nicht geeignet. Bengalische Zündhölzer oder speziell dafür vorgesehene Anzündmittel sind geeigneter. Der Lieferant oder Händler informiert Sie auch über elektrische Zündmöglichkeiten.
Funktionsweise
Als Verantwortlicher müssen Sie über die Funktionsweise und den Umgang aller verwendeten Feuerwerkskörper informiert sein. Verlangen Sie von Ihrem Lieferanten entsprechende Instruktionen. Machen Sie sich selbstkritisch darüber Gedanken, ob Sie dem Feuerwerk gewachsen und entsprechend versichert sind.
Feuerwerks-Kategorien
Kategorie I (Pyrotechnische Spielwaren)
Einen pyrotechnischen Satz aufweisende Gegenstände mit sehr geringem Gefährdungspotenzial, einschliesslich solche, die zur Verwendung in Gebäuden vorgesehen sind.
Kategorie II
Feuerwerkskörper mit geringfügigem Gefährdungspotenzial zur Verwendung in kleinen, offenen Bereichen im Freien.
Kategorie III (Darf nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden)
Feuerwerkskörper mit erhöhtem Gefährdungspotenzial zur Verwendung in weiten, offenen Bereichen im Freien.
Kategorie IV (Darf nur an besonders instruierte Personen ab 18 Jahren abgegeben werden)
Wird im Detailhandel nicht geführt, da erhebliches Gefahrenpotential. |