Am Tag der Trauung wird nach saarländischem Brauch die Morgengabe geschenkt. Der Bräutigam überbringt der Braut am Morgen der Hochzeit ein Schmuckstück, welches sie später natürlich zu ihrer Hochzeit trägt.
Nach österreichischem Recht gibt es die Morgengabe noch immer. Das entsprechende Gesetz stammt aus dem Jahr 1811 und wurde nie aufgehoben. |