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gleichgeschlechtliche Paare

Ein Paar kann von einer Pfarrperson nur kirchlich getraut werden, das zuvor standesamtlich getraut worden ist. Gleichgeschlechtliche oder andere, zivilrechtlich nicht getraute Paare können deshalb auch kirchlich nicht heiraten.

In den Reformierten Kirchen Bern, Jura und Solothurn können solche Paare aber mit einer Pfarrperson im Sinne eines "Gottesdienstes in besonderen Lebenslagen" um Gottes Segen bitten, . Im Einvernehmen mit dem Kirchgemeinderat kann die Pfarrerin oder der Pfarrer gottesdienstliche Feiern mit Menschen in besonderen Lebenslagen durchführen. Die Paare sollen den Zuspruch des Evangeliums und das Mittragen der Gemeinde erfahren. Formal soll ein solcher Gottesdienst nicht eine Trauung imitieren.

 
     
   

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