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Ehe mit verschiedenen Konfessionen

Viele der Hochzeitspaare teilen nicht dieselbe Konfession. Die konfessionsverbindende Ehe (z.B. zwischen einer reformierten Frau und einem katholischen Mann) ist somit für viele eine Selbstverständlichkeit.

Die Kirchen anerkennen, dass die Trauung eines konfessionell gemischten Brautpaares nach der Ordnung der Kirche des einen oder andern Partners (d.h. entweder römisch-katholisch, christkatholisch oder reformiert) gefeiert werden kann. Für die eine oder andere Variante entscheidet sich das Brautpaaar mit der Wahl der Kirche und der Pfarrerin bzw. des Pfarrers. Grundsätzlich ist es auch möglich, dass Pfarrerinnen oder Pfarrer beider Konfessionen, denen die Partner angehören, mitwirken. Hier muss beachtet werden, dass dies in der Regel mit einem Mehraufwand verbunden ist und demzufolge mehr Zeit eingeräumt werden sollte.

 

Zu beachten ist, dass die römisch-katholische Kirche zur rechtlichen Anerkennung einer Trauung, der nicht ein römisch-katholischer Priester vorsteht, eine vorgängig beim zuständigen Pfarramt des katholischen Teils einzuholende Dispens verlangt.

 
     
   

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