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zivile Trauung

Das Wichtigste in Kürze

Es gibt gesetzliche und persönliche Voraussetzungen, die gegeben sein müssen, damit zwei Menschen heiraten dürfen.

Eine persönliche Voraussetzung liegt sicherlich darin, dass die Partner sich lieben und das Leben gemeinsam gestalten möchten.

Von Gesetzes wegen müssen Sie beide volljährig (also mindestens 18 Jahre alt) und ledig sein. Ausserdem darf der Verwandtschaftsgrad nicht zu nahe beeinander liegen.

Folgende Verwandtschaftsgrade sind als Ehepaare nicht erlaubt:

Geschwister, Halbgeschwister, Stiefelternteil/Stiefkind

Falls Sie bevormundet sind, muss die zuständige Vormundschaftsbehörde der Heirat zustimmen. 

Welche rechtlichen Unterlagen braucht es?

Für die Trauung reichen Sie beim Zivilstandsamt am Wohnsitz der Braut oder des Bräutigams ein Gesuch ein, dem Sie bestimmte Dokumente beilegen müssen.

Als Schweizerin oder Schweizer benötigen Sie:

  • eine Wohnsitzbescheinigung (ausgestellt von der Einwohnerkontrolle bzw. vom Personenmeldeamt)
  • einen Personenstandsausweis (ausgestellt vom Zivilstandsamt des Heimatortes)

Als Ausländerin oder Ausländer benötigen Sie normalerweise folgende Papiere:

  • eine Wohnsitzbescheinigung (Ausländerausweis)
  • Dokumente über Geburt, Geschlecht, Namen, Familienzugehörigkeit, Zivilstand und Staatsangehörigkeit

Zusätzlich zu den Unterlagen müssen Sie dem Zivilstandsbeamten persönlich darlegen, dass Sie alle Voraussetzungen erfüllen, um eine Heirat einzugehen.

Sobald diese Formalitäten erledigt sind, teilt Ihnen das Zivilstandsamt schriftlich mit, dass Sie heiraten können.

 

Wo dürfen wir zivilrechtlich heiraten?

Sie dürfen grundsätzlich auf jedem Standesamt heiraten. Sie müssen jedoch folgendes beachten:

Wenn Sie an einem anderen Ort heiraten möchten als dem Ort, wo Ihnen die Papiere ausgestellt wurden, teilen Sie das dem Zivilstandsbeamten mit und er/sie wird Ihnen eine Trauungsermächtigung ausstellen, mit der Sie auf jedem beliebigen Zivilstandsamt der Schweiz heiraten können.

 

Wann können wir heiraten?

Nachdem Ihnen mitgeteilt wurde, dass Sie heiraten dürfen, müssen Sie noch 10 Tage warten. Dann erst dürfen Sie sich verheiraten lassen.

Die Bewilligung des Zivilstandsamtes zur Heirat ist 3 Monate gültig.

 

Was gibt es besonderes zu beachten?

Damit Sie sich das Ja-Wort geben können...

... müssen Sie zwei mündige Zeuginnen oder Zeugen mitbringen, die Sie selbst bestimmt haben.

... wird der Zivilstandsbeamte oder die Beamting nach einer kurzen Rede fragen, ob Sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Wenn Sie beide diese Frage bejahen, wird die Ehe als geschlossen erklärt. Nun folgt die Unterzeichnung der Eintragung im Familienregister. Hier müssen sowohl Sie wie auch die Trauzeugen unterschreiben. Als letztes erhalten Sie Ihr Familienbüchlein, in das jede familiäre Änderung eingetragen wird.

Sie sind nun Mann und Frau - die Festlichkeiten können beginnen...

 
     
   

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